Heraldik

Es gibt kein altes oder angemeldetes Wappen Ihrer Familie?

Kein Problem - wir schaffen miteinander einen traditionellen Neuentwurf.
Durch Anmeldung und Veröffentlichung in einer Wappenrolle erlangt das neue Wappen Rechtskraft.

Heraldische Grundsätze

Neues zur Wappenführung

aus: Dieter Müller-Bruns, Nachtrag zum Wappenrecht, in:
Der Herold - Heft 1-2/2015, Seite 194, von mir kurz und knapp zusammengefasst:

  • Ein Familienwappen ist das gemeinsame und generationenübergreifende persönliche Kennzeichen einer bestimmten, durch ihren Namen und Abstammungsgemeinschaft abgegrenzten Familie.
  • Grundsätzlich kann in Deutschland jede rechtsfähige Person ein Wappen frei annehmen......
  • Dies ist eine einseitige Rechtshandlung, die einer hinreichenden Publizität bedarf, um wirksam zu werden und um einen Anspruch gegen Unberechtigte durchsetzen zu können....
  • Dies bedarf keiner Eintragung in einer Wappenrolle...
  • ...Gleichwohl ist der Sinn einer Familienwappenrolle die Dokumentation von Familienwappen und so kommt gerade dort der Wille zur Führung eines Wappens klar zum Ausdruck...
  • Der Führungsberechtigte kann analog zum § 12 BGB zum Namensschutz den Schutz seines Familienwappens besser durchsetzen... was durch den Eintrag in einer Wappenrolle erheblich erleichtert wird.

Bei der HV des Wappen-Löwen am 6.9.2015 in Fürstenfeldbruck wurde für diese Wappenrolle zum Tragen des Familienwappens folgendes "Abstammungsverhältniss" festgelegt:

  • Ein Wappen wird getragen im Namensstamm, in begründeten Ausnahmefällen im Mannesstamm.
  • Auch bei Unehelichkeit kann ein Tragen des Wappens nicht ausgeschlossen werden, siehe Namensstamm!

 

Wappen heute – Zukunft der Heraldik?

Auf der anlässlich der 31. Tagung der Fachgruppe Historische Hilfswissenschaften des HEROLD am 24. April 2009 im Otto-Warburg-Haus in Berlin-Dahlem durchgeführten Sondersitzung des HEROLDs-Ausschusses für die Deutsche Wappenrolle zum Thema "Wappen heute - Zukunft der Heraldik?" ging es um die Frage, was in der Staats- und Kommunalheraldik wie in der Familienheraldik ein "gutes Wappen" ausmacht. Sie wird dem HEROLD als ältester Fachgesellschaft in Europa immer wieder gestellt, weshalb er sich in der Pflicht sah, die Perspektiven einmal zu bündeln und Empfehlungen bzw. heraldische Gestaltungsgrundsätze gemeinsam mit rund vierzig geladenen Experten aus dem In- und Ausland zu diskutieren und zu formulieren, die folgende Erklärung billigten:

Berliner Erklärung über heraldische Grundsätze

1. Fernwirkung: Ein Wappenbild sollte - wie moderne Verkehrszeichen - aus größerer Entfernung erkennbar sein, so dass es selbst für eine Verwendung im Siegel noch verkleinert werden kann. Insofern kommt die die heraldische Darstellung mit möglichst wenigen Farben, Schildteilungen und Figuren aus.
2. Stilisierung: Die Heraldik bewegt sich auf dem schmalen Grat zwischen natürlicher und abstrahierender Darstellung, sollte aber stets genügend gegenständlich bleiben. Das gelingt ihr durch Stilisierung herkömmlicher - seltener von modernen - Figuren, durch Vereinfachung und Übertreibung der Charakteristika, etwa der Bewehrung von Tieren (Zähnen, Krallen, Hufen, Hörner, Schnabel) oder der Staubgefäße, Blätter und Früchte von Pflanzen. Das führt zum
3. "Pars pro toto"-Prinzip: danach steht der Teil für das Ganze. Zur leichteren Erkennbarkeit werden typische Teile vereinfacht abgebildet: statt eines Pfluges eine Pflugschar, statt eines Wagens ein Rad, statt einer Eiche eine Eichel usw.
4. Anzustreben ist stets eine feld- bzw. schildfüllende Darstellung: Große Figuren reichen bis zum Rand, natürliche Größenverhältnisse bleiben außer Betracht. Überlappungen durch Mittel- oder Herzschilde sind unerwünscht.
5. Kontrastreichtum entsteht durch die Verwendung möglichst weniger, auch "verwechselter" Farben: Die Einhaltung der heraldischen Farbregel führt zu kontrastreicher Darstellung, weswegen auch Charakteristika, wie die Bewehrung der Tiere, anders tingiert werden sollten. Verwendung finden nur ganze Farben oder Metalle, keine Farbnuancen oder Pastelltöne.
6. Im Schild Landschaften oder Gebäude (Kirchen, Schlösser, Rathäuser etc.) konkret und perspektivisch darzustellen, ist unheraldisch (keine Ansichtskartenheraldik!). Die Wappenkunst fotografiert nicht, sondern verwendet typisierte, flächige Musterbilder, auch im Profil. Sie ist zweidimensional. Dieser Verzicht auf Perspektive gilt nur für den Schildinhalt, während die äußeren Wappenteile "natürlich", d. h. dreidimensional aufgefasst werden, insbesondere die plastische Helmzier.
7. Buchstaben oder Zahlen sind nicht bildhaft und auch nicht unter-scheidungskräftig genug, weswegen die Verwendung von Monogrammen, Ziffern etc. als unheraldisch und auch als anachronistisch gilt.
8. Größenverhältnisse: sie wechseln in der Stilgeschichte, doch sollte eine Relation von 3 (Schild) : 2 (Helm) : 3 (Helmzier) vorherrschen.
9. Die das Schildbild möglichst wiederholende Helmzier wird nicht "schwebend" dargestellt, sondern sichtbar an dem am Schildrand aufsitzenden Helm befestigt und folgt diesem in seiner Blickrichtung nach vorn oder seitwärts gewendet. Der (ältere) Stechhelm ist der typisch bürgerliche Wappenhelm, der (jüngere) Bügelhelm kommt im Allgemeinen dem Adel zu; mit der Begründung einer heute überholten Unterscheidung wird der Bügelhelm vielfach prätentiös dazu verwendet, adelige Abkunft vorspiegeln.
10. Die Wappendarstellung folgt der Wappenbeschreibung (manière de blason) und ist grundsätzlich nicht an den zur Entstehungszeit gültigen Stil gebunden, auch nicht an die in der Spätgotik bzw. in der Frührenaissance vorherrschenden Formen. Unter- und Oberwappen müssen zeitlich und stilistisch zu einander passen; sie sollten eine künstlerische Einheit bilden. 

 

Auszug aus: Bericht über die Sitzung des "Symbolausschusses" am 17. Juli 1992, in: Der Wappen-Löwe. Jahrbuch 1991/92 und 8. Lieferung zur Wappenrolle, München 1992, S. 300-303, Stand: 9. Oktober 2008

<<Der Wappen-Löwe>> München: Empfehlungen zur inhaltlichen Gestaltung von Wappen. 

1. Die schwierigste Hürde ist der Wappenstifter selbst. Seine Wünsche werden letztendlich immer zum Tragen kommen, auch wenn es dem heraldisch Tätigen noch so gegen seine Empfindungen geht. Allerdings muss hier als Maxime von jedem akzeptiert werden: Geht das Durchsetzungsvermögen des Wappenstifters so weit, dass bei Ausführung seiner "speziellen Wünsche" das Wappen fern jeder ordentlichen heraldischen Formgebung steht, dann kann und darf einer Eintragung in die Wappenrolle nicht stattgegeben werden.
2. Gegen die Verwendung traditioneller Elemente (insbesondere aus Wappen, die bereits in der Familie geführt wurden) ist im Grundsatz dann nichts einzuwenden, sofern die Symbolik sich dafür eignet - z. B. bei redenden Emblemen für den Familiennamen oder anderweitig passender Auslegung eines Symbols.
3. Der redenden Namensumsetzung im neuen Wappen ist Vorrang einzuräumen. Allerdings sollte dann bei der Führungsberechtigung dieser Symbolik auch Rechnung getragen werden, dass das Wappen nur solange geführt werden darf, wie dazu auch der ursprüngliche Familiennamen existiert. Bei dessen Wegfall sollte auch das Wappen untergehen.
4. Der Familienname sollte jedoch keinesfalls nur durch einen Buchstaben repräsentiert im Wappen stehen. Dies würde das Wesen eines Wappens grundlegend verkennen. Buchstabenabstrahierende Schildteilungen dagegen sind allerdings denkbar.
Abzulehnen sind in aller Regel Buchstaben aus fremden Schriften, um den Familiennamen auszudrücken, wie z. B. aus dem griechischen oder kyrillischen Alphabet oder gar Runen.
5. Es dürfen vordringlich charakterisierend keine Elemente in einem neuen Wappen erscheinen, die falsche Rückschlüsse aufgrund bereits bestehender Besetzungen zuließen und die dem Wappenstifter einen Rang zuweisen wurden, den er nie in seinem Leben angestrebt hätte. Beispiele dafür sind Kreuze oder Anordnungen dieser Art, typische Symbole aus der Kommunal- oder Staatsheraldik etc.
6. Schmuckelemente wie Damaszierungen, Helmdecken, Zierrat an den Helmen u. ä. können keinen Symbolcharakter im Wappen haben.
7. Naturalistische Gestaltung in Darstellung, Proportionen oder Farben ist nicht erforderlich und oft unangebracht. Anders wären typisch "heraldisierte" Figuren wie Löwe, Rose oder Lilie gar nicht entstanden. Verzerrungen sind zulässig, möglicherweise im Einzelfall notwendig.
Abzulehnen sind Gegenstände aus dem modernen Leben wie Telefone, Eisen- und Straßenbahnen, Bildschirme, Computer und dgl., weil sie keine entsprechende Form zu Helm und Schild bilden. Sollen Elemente aus diesen Bereichen im Wappen ausgedruckt werden, müssen sie stilisiert erfolgen - traditionelle Symbole für Kommunikation z. B. gibt es.
8. In jedem Fall sind Elemente mit ideologischem Charakter zu vermeiden, besonders Embleme mit Negativimage (z. B. Hakenkreuz).

9. Das Wappen ist nach Prinzipien der Klarheit und Einfachheit anzulegen, d. h.

a. Komplizierte Schildteilungen sind zu vermeiden. Schon eine Vierteilung ist in vielen Fällen überflüssig.
b. Die Anhäufung vieler unterschiedlicher Symbole im Wappen verwirrt. Oft gibt es ganz einfache Methoden, in einer Figur mehrere Symboldeutungen zu vereinen.
c. Die Blasonierung ist ein wesentliches Merkmal des Wappenwesens, deshalb muss jedes neue Wappen auch beschrieben werden können. Abenteuerliche Figurenzüge mögen manchmal ganz hübsch aussehen, sind jedoch in der heraldischen Fachsprache fast nicht mehr darstellbar. Es sind also Symbole oder Teilungen zu verwenden, die beschreibbar sind (das Gezeichnete soll auch verbal leicht wiedergegeben werden können).

10. Die Verwendung von Berufssymbolen für den Wappenstifter sollte nur bedachtsam erfolgen. Gerade in der heutigen Zeit ist ein gerade ausgeübter Beruf morgen nicht mehr aktuell, manche Menschen wechseln sogar in ihrem Leben mehrmals ihre berufliche Tätigkeit. Die Einsetzung eines Berufssymbols in ein Wappen schildert dann nur noch eine Momentaufnahme, ohne für den Wappenstifter oder gar die Familie typisch zu werden.
Berufliche Bezüge sollten deshalb nur dann zur Verwendung gelangen, wenn

a. es sich beim Wappenstifter um einen Gewerbetreibenden handelt, bei dem das Wappen auch beruflich zum Einsatz kommt,
b. der Wappenstifter seinen früheren Beruf altersmäßig bedingt nicht mehr ausübt;
c. der Wappenstifter einen Beruf hat, den er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr aufgeben muss, z. B. Handwerksunternehmer, nicht unbedingt aber ein Handelsvertreter. Allerdings kann das (fortgeschrittene) Alter des Wappenstifters eine Rolle spielen, die eine Aufgabe des Berufes unwahrscheinlich werden lässt.

11. Anders wiederum sieht es bei Berufen für die Vorfahren aus. Fast jeder kann Bauern unter seinen Vorvätern feststellen. Es ist daher nicht sonderlich originell, in einem neuen Wappen darauf Bezug zu nehmen. Die Einbringung von Berufen der Vorfahren sollte nur erfolgen, wenn

a. ein sehr typischer Beruf eines bedeutenden Vorfahren geschildert werden soll, z. B. der Urgroßvater war ein berühmter Urwaldarzt,
b. es sich um eine lange Reihe von Mitgliedern der Familie handelt, die den Beruf von Vater auf den Sohn weitervererbt haben oder es sich um einen Traditionsberuf im Familienverbund handelt, dem womöglich der Wappenstifter heute noch nachgeht, z. B. in der Familie besteht seit vier Generationen das Orgelbauerhandwerk.

12. Die Einbringung von Hobbys in ein neues Wappen ist fragwürdig, da in aller Regel damit nichts Familientypisches verbunden werden kann.
13. Helmkronen haben in modernen Wappen nichts mehr zu suchen. Dagegen kann der Bügelhelm auch heute in sogenannten "bürgerlichen Wappen" Verwendung finden, da der ständische Unterschied zwischen Bürgern und Adeligen nicht mehr existiert. Generell heißt das: Feudale Strömungen sind in neuen Wappen nicht mehr angesagt.